Einschläfern oder doch eher Mord - das ist hier die Frage zurück

Immer wieder werden Tiere eingeschläfert. Wenn das aus einer schweren Krankheit heraus passieren muss und reiflich überlegt wurde - wenn also der Zeitpunkt auch vom Tier selbst angezeigt wird, es bereit ist zum Gehen, dann und nur dann ist die Spritze vom Tierarzt eine
Ein-Schläferung. Man muss aber wissen, dass es auch vom Preis (billig) und der Ethik des Tierarztes abhängt, wie das Tier den Weg ins Jenseits eingehen wird.

 

 

Achtung bei T61!

Viele die gezwungen sind, ihr krankes Haustier "einschläfern" zu lassen, vertrauen auf den Sachverstand ihres Tierarztes. Erschreckend häufig wird in deutschen Tierarztpraxen jedoch immer noch das Mittel Embutramid (auch kurz T61®) ohne vorherige Narkotisierung verwendet.
Die Folge: Die Tier sterben einen qualvollen Tod bei vollem Bewusstsein – und durch die lähmende Wirkung des Mittels ist das nicht erkennbar!
Nach einer Anpassung der Zulassungsbedingungen für das Tierarzneimittel T61® vom 08.11.2010 durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist es nicht mehr zulässig das Mittel ohne vorherige Narkotisierung zu geben.
Ist Ihnen das zu theoretisch? Nun dann stellen Sie sich einmal Folgendes vor: Nach der Injektion setzt die Atmung aus. Extreme Krämpfe und Schmerzen setzen ein, aber das sieht Ihrem Haustier niemand an, weil es komplett gelähmt ist und sein Entsetzen nicht mehr deutlich machen kann.
Kein Laut ist hören, es sei denn die Dosis ist zu gering, weil eben auch die Atemmuskulatur gelähmt ist. Keiner merkt etwas von den Todesqualen. Es sieht eigentlich alles ganz friedlich aus und ist dennoch unglaublich brutal.

Achten Sie also bitte ganz genau darauf, welches Mittel verwendet wird! Lassen Sie sich die Wirkungsweise genau erklären und akzeptieren Sie es keinesfalls, dass Embutramid ohne vorherige Narkotisierung eingesetzt wird !

Mehr Informationen dazu finden Sie hier: http://de.wikipedia.org/wiki/T61

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In vielen Fällen werden immer wieder Tiere leider vom Leben zum Tod befördert, weil entweder Menschen ein Wesen aus ihm gemacht haben, das sehr gefährlich geworden ist oder weil man sich seiner einfach entledigen will, weil ein Weihnachtsgeschenk uns bei der Urlaubsreise behindert.
 Wer jemals solch eine Aktion gesehen hat, bei der
ein eigentlich gesundes Tier den Weg über die Regenbogenbrücke antreten MUSS (weil wir Menschen das so beschließen) , das genau dieses aber merkt (ein Tier weiß sehr wohl, ob es für eine OP narkotisiert wird oder ab es an sein Leben geht ) und mit allen Fasern seines Körpers sich dagegen stemmt, dagegen kämpft...der weiß genau, dass es sich um MORD handelt. Wenn schon - für mein Empfinden asoziale - Menschen so gewissenlos mit einem Leben umgehen, dann verurteile ich unbedingt noch mehr diese gewissenlosen Tierärzte
(es sind Gott sei Dank nicht mehr viele ) , denen ein Tierleben nichts mehr bedeutet und ich frage sie, wo Ihre Ethik geblieben ist, wo sie ihren Eid geschworen haben und ob der für sie nichts mehr bedeutet.
Der Tierarzt macht sich schuldig wegen "Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz" und die Menschen,
die ihr Tier gewissenlos zur Tötung abgeben, können bestraft werden nach "Anstiftung zum Verstoß gegen das TSG".

Also - KEIN KAVALIERSDELIKT !!